Jury-Begründung
Prädikat wertvoll
Er hat sich ausführlich mit der Begründung des Bewertungsausschusses für das Prädikat "wertvoll" und mit der Widerspruchsbegründung des Antragstellers befasst, konnte sich aber nicht mit hinreichender Mehrheit für das Prädiakt "besonders wertvoll" entscheiden. Dabei war im wesentlichen ausschlaggebend, dass die positive Beurteilung des Bewertungsauschusses eben doch nicht nur positiv ist. Diese AUffassung teilt der Hauptausschuss: Nicht durchgehend, sondern nur zum Teil sind die Aufnahmen aufsehenserregend; zwar ist der Kommentar "wohltuend sachlich", aber doch sehr umfangreich mit Wiederholungen des im Bild Gezeigten bzw. Gesehenen und teilweise auch mit Wiederholungen des bereits Gesagten. Im übrigen ist er nicht ganz frei von Allgemeinplätzen, außerdem wurde die Auswahl der Sprecherin bemängelt.