Historie

Entstehungsgeschichte der FBW

Am 20. August 1951 wurde auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern die „Filmbewertungsstelle der Länder der Bundesrepublik Deutschland" in Wiesbaden gegründet. Damit sollten „einheitliche Voraussetzungen für die steuerliche Behandlung von Filmen" bei öffentlichen Filmvorführungen und „zur Förderung des guten Films" geschaffen werden. Gleichzeitig verpflichteten sich die Vertrag schließenden Länder, eigene Bewertungsstellen für Filme nicht zu errichten bzw. bestehende aufzulösen.

Die Auszeichnungen der Deutschen Film- und Medienbewertung (FBW) qualifizieren die ausgezeichneten Produktionen für die bundesweite Film- und Medienförderung. Die FBW wird daher anerkannt als älteste deutsche Filmförderung mit wichtigen gesellschaftlichen und kulturellen Aufgaben.

Angefangen hat die Geschichte der Filmförderung durch Steuerermäßigung bzw. Steuererlass in Deutschland bereits 1920, als die Gemeinden im Deutschen Reich per Gesetz verpflichtet wurden, für bestimmte, öffentliche Veranstaltungen - u.a. auch für „Laufbilder" - Vergnügungssteuer zu erheben. 1923 wurden nicht gewerbliche Veranstaltungen, die der Kunstpflege oder der Volksbildung dienten und von den Landesregierungen ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt waren, von der Vergnügungssteuerabgabe befreit.

Filmplakat der VerloreneAb 1946 wurden von den Ländern Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eigene Prüfstellen eingerichtet, die unabhängig voneinander nur jeweils für das eigene Land Filme bewerteten. Mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz waren die von den Kommissionen ausgestellten Bewertungsscheine gesetzlich verbindlich. In Rheinland-Pfalz, Bremen und Hamburg kamen die gewährten Steuerermäßigungen voll der Filmwirtschaft zugute. Nur in Nordrhein-Westfalen verblieb ein Viertel der Ermäßigung bei den Theaterbesitzern und damit der Filmwirtschaft, während drei Viertel in einen zentralen Unterstützungsfonds eingezahlt wurden, aus dem das Land Kulturfilmvorhaben mitfinanzierte.

Das für Westdeutschland nach den Jahren der Nazi-Diktatur Neue war, dass bei der FBW „der deutsche und der internationale Film" beurteilt wurden, dass also internationale Maßstäbe auch an deutsche Filme angelegt wurden. Der erste 1951 bei der FBW eingereichte Spielfilm war DER VERLORENE von Peter Lorre.

 

Sitz der FBW "Das Biebricher Schloss"

Fürst Georg August Samuel von Nassau-Idstein ließ sein 1701 begonnenes Gartenhaus durch Julius Ludwig Rothweil bis 1703 zu einem Wohnschlösschen ausbauen, in den Folgejahren weiter östlich ein identisches Gegenstück errichten und ab 1708 beide Bauteile durch einen Mittelbau mit Rotunde verbinden. Fürst Georg August konnte dazu 1707 Johann Maximilian von Welsch gewinnen, der eine barocke Gesamtkonzeption der Schlossanlage mit Garten und Orangerie entwickelte.

Fürstin Charlotte Amalie (Nassau-Usingen) erwarb das Schloss 1729 aus dem Nachlass von Fürst Georg August. Ihr Sohn Carl ließ den Bau ab 1730 durch Friedrich-Joachim Stengel als Dreiflügelanlage vollenden: 1737 wurde zunächst der Ostflügel anstelle eines früheren eingeschossigen Marstalls errichtet und 1744 schließlich der Westflügel fertiggestellt. Ebenfalls 1744 verlegte Fürst Carl die Residenz aus dem hinteren Taunus von Usingen nach Biebrich an den Rhein. Bis zur Fertigstellung des Stadtschlosses in Wiesbaden war Schloss Biebrich Hauptresidenz der nassauischen Fürsten und Herzöge. 1840 bis 1866 diente es nur noch als Sommerresidenz.

Nach der preußischen Annexion 1866 blieb das Schloss im Besitz von Herzog Adolf I. von Nassau-Weilburg (Luxemburg) wurde ab 1890 von der Luxemburgischen Finanzkammer verwaltet und 1934 an den preußischen Staat verkauft. Die Büchersammlung von Herzog Adolph wurde, nachdem Adolf Großherzog von Luxemburg geworden war, 1934 nach Schloss Berg in Luxemburg transportiert und besitzt mittlerweile 30.000 Bände.

1945 wurde der Ostflügel zerstört und erst 1982 wiederaufgebaut.

Das Schloss, das im Besitz des Landes Hessen ist, wird vom Hessischen Immobilienmanagement (seit 2016 Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen) verwaltet. Es dient als repräsentatives Gebäude für Empfänge der Landesregierung und als Standesamt. Außerdem sind mehrere Behörden im Schloss untergebracht, darunter neben der Deutschen Film- und Medienbewertung (seit 1951) auch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Mit dem Wiederaufbau des Ostflügels 1982 zog die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW - bis 2009 Filmbewertungsstelle Wiesbaden) in den neugebauten Gebäudetrakt. Sie ist dort benachbart mit dem Kuratorium junger Deutscher Film (KjdF) das ebenso eine Einrichtung aller Bundesländer ist und Talentfilm fördert. Die FBW unterstützt und kooperiert bei "Filme im Schloss" und dem jährlich stattfindenden Trickfilm-Wochenende sowie weiteren Filmveranstaltungen.

Seit 1929 findet jährlich an Pfingsten das Internationale Reitturnier im Schlosspark statt.

 

Geschäftsführer der FBW seit 1951:

1951 - 1961 Hans Blank
1961 - 1983 Dr. Hans Hebeisen
1983 - 2005 Steffen Wolf
2005 - 2007 Alf Mayer
Seit 2008 Bettina Buchler

Jury-Repräsentanten der FBW seit 1957:

1957 - 1962 Gerhard Prager, Frankfurt/Main
(Journalist, später Programmdirektor beim ZDF)
1963 - 1979 Dr. Theo Fürstenau, Wiesbaden
(Filmhistoriker, Filmjournalist)
1980 - 1990 Dr. Gerd Albrecht, Köln
(ehemals Direktor des Deutschen Instituts für Filmkunde)
1991 - 1993 Dr. Hans Borgelt, Berlin
(Schriftsteller, Autor, Journalist)
1994 - 2022

Adrian Kutter, Biberach
(Filmtheaterbesitzer, ehemals Vorsitzender der Gilde deutscherFilmkunsttheater)