Bewertungskriterien
"Jeder Film ist an dem Anspruch zu messen, den er an sich selbst stellt."
An diesen Grundsatz sind und waren die Ausschüsse von Anfang an gebunden.
Jeder Film ist ein Abenteuer. Diese lapidare Aussage bezieht sich auf alle Phasen der Filmherstellung - von der Idee bis zur Fertigstellung der ersten Kinokopie und auf die Bewährungsprobe, über die allein das Publikum entscheidet.
Die Gutachter haben die Pflicht, Filme "unparteiisch" und "nach bestem Wissen und Gewissen" zu bewerten. Trotzdem stößt die objektive Bewertung bei der Begutachtung von Filmen an Grenzen.
Künstlerische Qualitäten können nicht an einem abstrakten Modell gemessen werden. Die FBW hat die Aufgabe jeden einzelnen Film an dem Anspruch zu messen, den er selbst nach Stoffwahl und Gestaltung und im Rahmen seiner eigenen Gattung erhebt. Ein Low-Budget-Film hat dieselbe Chance wie eine teure Hollywoodproduktion.
Entscheidend ist, ob der einzelne Film innerhalb seiner Gattung, des Genres (Komödie, Action, Thriller, Drama, Literaturverfilmung, Kinderfilm, Dokumentarfilm, u.a.) herausragt (wertvoll) oder besonders herausragt (besonders wertvoll) oder nur konventionell und durchschnittlich ist (also keine Hervorhebung verdient).
Der/die Vorsitzende hat dabei nicht nur die Aufgabe, die Diskussion zu leiten, sondern er/sie muss auch darauf achten, dass bei der Kurzanalyse des Films alle wesentlichen inhaltlichen und gestalterischen Gesichtspunkte miterfasst werden. Er/sie soll darüber hinaus darauf achten, dass dem Film der nötige Respekt entgegengebracht wird und ihm eine angemessene Zeit eingeräumt wird.
Die Kriterien im Einzelnen:
- a) Beurteilung nach dem Stoff:
- Geschichte, Originalität, Bedeutung
- Zeitkritischer Gehalt
- Gesellschaftliche Relevanz
- altersgerechte Themen und Vermittlung bei Kinder- und Jugendfilmen
- b) nach der Form:
- Drehbuch (Aufbau, Stil)
- Regie (Stil, Dramaturgie, Umsetzung ins Bild, Sprache, Choreographie)
- Besetzung und Darstellung
- Kamera (Führung, Bildausschnitt, Qualität der Fotografie, Blickpunkt und Bewegungen der Kamera im Sinne der Dramaturgie)
- Bauten und Ausstattung (Szenenbild, Stil, Kostüme, Masken, Milieu)
- Tonebene (Musik, Sounddesign, sprachliche Gestaltung)
- Animation, Effekte (3-D)
- Montage
- c) nach der Filmgestalt im Ganzen:
- Umsetzung von Stoff und Form
- Angemessenheit der gestalterischen Mittel
Kein Prädikat
Die Verfahrensordnung der FBW regelt auch (§ 7 (4)), welche Filme von der Bewertung ausgeschlossen sind bzw. kein Prädikat erhalten können.
Kein Prädikat erhalten demnach Filme, die:
- "gegen das Grundgesetz verstoßen oder Persönlichkeitsrechte oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen",
- "auf die Wiedergabe unmittelbarer Tagesaktualität beschränkt sind, ohne dass filmkünstlerische Gestaltungsmerkmale erkennbar sind",
- "erkennen lassen, dass sie der kommerziellen Werbung dienen",
- "der Wahlpropaganda oder in herabwürdigender Weise der politischen Propaganda dienen" oder
- "in einem so mangelhaften technischen Zustand vorgelegt werden, dass die Identität der zu begutachtenden mit der auszuwertenden Fassung nicht mehr gewährleistet scheint".