Filmförderung mit Prädikat

Die Auszeichnungen der FBW haben gesetzliche Relevanz und qualifizieren für die Filmförderung von Bund und Ländern. Dies gilt für einzelne Länderförderungen entsprechend deren Landesgesetzen zur Auszeichnung und Dotierung für Kinoprogrammpreise.

Filmförderung nach FFG

Darüber hinaus werden für Filme mit einem Prädikat "besonders wertvoll" gemäß Filmförderungsgesetz (FFG) Fördermittel der Filmförderungsanstalt (FFA) unter nachfolgend genannten Voraussetzungen bevorzugt bewilligt.

Für Langfilme mit dem Prädikat "besonders wertvoll" wird laut § 73 (1) des FFG die erforderliche Referenzschwelle jeweils um 50.000 Referenzpunkte gesenkt:

  • bei Herstellungskosten bis zu 8 Millionen Euro, von 150.000 auf 100.000 Referenzpunkte
  • bei Herstellungskosten zwischen 8 und 20 Millionen Euro von 300.000 auf 250.000 Referenzpunkte
  • bei Herstellungskosten von mehr als 20 Millionen Euro von 500.000 auf 450.000 Referenzpunkte

Gemäß § 76 (1)  FFG wird die Referenzschwelle bei Debüt- und Kinderfilmen sowie Filmen mit einem Herstellungsbudget von unter 1 Mio. mit dem Prädikat "besonders wertvoll" von 50.000 auf 25.000 Besucher gesenkt. Dabei wird er gemäß § 77 (3) in den Stand von 150.000 Referenzpunkten gehoben.

Laut § 91 (2) FFG werden Kurzfilmen mit Prädikat "besonders wertvoll"  10 Referenzpunkte zuerkannt.

Nach § 127 (2) können Verleihunternehmen für Debüt- und Kinderfilme sowie Filme mit einem Herstellungsbudget von unter 1 Mio. durch das Prädikat „besonders wertvoll“ bevorzugt gefördert werden.

Detailliertere Informationen zur Filmförderung der FFA finden Sie unter www.ffa.de.