Fräulein von Stradonitz in memoriam
1970
Jurybegründung
Der Ausschuss hat dem Film einstimmig das Prädikat „Besonders wertvoll" zuerkannt. Für den Film wurde geltend gemacht, dass er in großer Stilreinheit ein im strengen Begriffssinne romantisches Märchen mit den zu einer solchen Gattung gehörenden ironischen und realistischen, selbst drastischen und ungeheuerlichen Elementen vergegenwärtigt. In diesem Zusammenhang wurde auf die Symbolgestaltung (etwa des Fliegens, aber auch der chthonischen Farben) verwiesen, gleichzeitig auf die Gestaltung der Personen, bei denen eine realistische Psychologie nicht in Frage kommen konnte: Die polizeilichen Nachforschungen etwa müssen die Unberechenbarkeit der Märchenelemente und der realistischen und realen Strukturen verdeutlichen, dürfen aber auf keinen Fall einen Kriminalfilm vermuten lassen. Weiterhin wurde für den Film geltend gemacht, dass er zwar psychologisch deutbar sei, nicht aber in irgendeiner psychisch erklärbaren Pubertätsphase des Mädchens seine Begründung findet. Für die Bedeutung des Films und für seine Stilreinheit wurde weiterhin geltend gemacht, dass er nicht entwicklungspsychologisch oder psychopathologisch zu deuten ist, sondern dass in ihm (vgl. Farbensymbolik, Personengestaltung) archetypische Strukturen verdeutlicht und vergegenwärtigt werden. Dies zeigt sich an der fehlenden Chronologie, aber auch daran, dass die Frage der erotischen Beziehungen keine wichtige Rolle innerhalb der Handlung spielt, sondern nur in ihrer Symbolträchtigkeit von Bedeutung ist.Filminfos
Kategorie: | Spielfilm |
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Regie: | Wolfgang Urchs |
Darsteller: | Giulia Follina; René Schoenberg; u. a. |
Drehbuch: | Wolfgang Urchs; Dagmar Kekulé |
Kamera: | Gerard Vandenberg |
Schnitt: | Wolfgang Urchs; Ursula Götz |
Musik: | Archiv |
Produktion: | Iduna Film GmbH Produktions-Gesellschaft & Co., Unterföhring |
FSK: | 16 |