Mit Prädikat zurück ins Kino

FBW VERLÄNGERT SONDERKONDITIONEN ZUR EINREICHUNG AUF EIN GÜTESIEGEL
 
Um die Film- und Kinobranche in Deutschland bei den Vorbereitungen zur Wiedereröffnung der Kinos auch in diesem Jahr bestmöglich zu unterstützen, verlängert die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) ihr Angebot für Verleihe, Produzent*innen und Filmemacher*innen, ihre Produktionen zu reduzierten Sonderkonditionen einzureichen. Klares Ziel der bereits im März 2020 initiierten Sonderregelung ist es, Filmemacher*innen gerade in diesen Zeiten zu erhöhter Aufmerksamkeit zu verhelfen und mit der Prädikatsauszeichnung bessere Voraussetzungen für neue Projekte zu schaffen.
 
Bettina Buchler, Direktorin der FBW, freut sich über die Möglichkeit dieser besonderen Unterstützung: „Gemeinsam müssen wir alles daran setzen, den Kinos bei ihrer Wieder-Eröffnung Gehör zu verschaffen. Alle sollen wissen: Die Kinos haben wieder geöffnet. Mit unseren Filmempfehlungen machen wir darüber hinaus deutlich, dass Kino einzigartig ist. Und mit unseren Prädikaten „besonders wertvoll“ und „wertvoll“ zeigen wir die große Vielfalt, die eben nur im Kino ihre Größe auf der Leinwand entfalten kann.“
 
Die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, die sich für das Thema Film stark macht, betont: „Es ist uns ein Anliegen, dass die unabhängigen Jury-Empfehlungen der FBW auch weiterhin dem Publikum auf allen Kanälen kontinuierlich Orientierung im vielfältigen Angebot bieten. Die Unterstützung der Filmemacher*innen ist auch eine Unterstützung der gesamten Kreativbranche und gerade jetzt für die Kultur als Aufbruchsignal besonders wichtig. Die Gebührenreduzierung wird mit Mitteln aus dem Haushalt der Hessischen Landesregierung ausgeglichen. Sie ist ein weiterer Baustein Hessens, die Film- und Kinobranche zu unterstützen.“
 
Bis Ende des Jahres können Antragssteller*innen ihre Langfilme zum 50 Prozent ermäßigten Gebührensatz einreichen. Auch für Kurzfilme gelten reduzierte Gebühren.