Teufel im Leib
Jurybegründung
Die kontroverse Diskussion ergab keine einheitliche Urteilsfindung. Die am Ende überstimmten Ausschußmitglieder, die eine negative Meinung vertraten, begründeten diese mit Hinweisen auf die Zufälligkeit des dramaturgischen Konzepts, das zu wenig Stoff für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema böte, dem vermeintlichen oder realen Wahnsinn einer jungen, sexbesessenen Frau. Für sie enthielt die Geschichte vorwiegend Pseudodramatik, die erotischen Szenen empfanden sie als spekulativ, den Schluß als unglaubwürdig, wenn nicht gar kitschig.Dememgegenüber glaubten die Bejaher dieses Films gerade in der Schlußszene den Beweis für die vollzogene Wandlung der "Wahnsinnigen" zu erkennen, die mit der inneren und äußeren Lösung von ihrem Verlobten, dem freigesprochenen Terroristen und seiner allgegenwärtigen Mama, einen ungemein schwierigen Emanzipationsprozeß glaubwürdig hinter sich gebracht habe. Diese Befürworter priesen die spürbare "Kälte" (Distanziertheit) der Inszenierung als ein konsequentes Stilmittel, das vor allem in der karg möbiierten Wohnung der jungen Frau zu bedrückender Wirkung gelange und in Verbindung mit einer als typisch italienisch empfundenen Umsetzung der Mittel zu einer sich einprägenden Handschrift gerate.
Zur Radikalität dieses Stils gehöre auch der Effekt der Aussparung, d.h., daß das Unausgesprochene und Nicht-Gezeigte eine Mitarbeit des Zuschauers zwingend erforderlich mache, in dessen Kopf sich letztlich die dinge zu Ende zu spielen hätten. Diesem Zweck diene auch die gelungene Szenerie, die einen fast geschlossenen Zusammenhang zwischen der erwähnten Wohnung und der benachbarten, nur durch ein Dach getrennten Schule herstelle, in der der Primaner seine Reifeprüfung im doppelten Sinn dieses Wortes besteht.
Die festgestellten ästhetischen Qualitäten der Inszenierung und das überzeugende, auch darstellerische Talent der Hauptakteurin gaben den Ausschlag für die Erteilung eines Prädikats.
Filminfos
Gattung: | Spielfilm |
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Regie: | Marco Bellocchio |
Länge: | 114 Minuten |
Produktion: | |
FSK: | 18 |
Jury-Begründung
Die kontroverse Diskussion ergab keine einheitliche Urteilsfindung. Die am Ende überstimmten Ausschußmitglieder, die eine negative Meinung vertraten, begründeten diese mit Hinweisen auf die Zufälligkeit des dramaturgischen Konzepts, das zu wenig Stoff für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema böte, dem vermeintlichen oder realen Wahnsinn einer jungen, sexbesessenen Frau. Für sie enthielt die Geschichte vorwiegend Pseudodramatik, die erotischen Szenen empfanden sie als spekulativ, den Schluß als unglaubwürdig, wenn nicht gar kitschig.Dememgegenüber glaubten die Bejaher dieses Films gerade in der Schlußszene den Beweis für die vollzogene Wandlung der "Wahnsinnigen" zu erkennen, die mit der inneren und äußeren Lösung von ihrem Verlobten, dem freigesprochenen Terroristen und seiner allgegenwärtigen Mama, einen ungemein schwierigen Emanzipationsprozeß glaubwürdig hinter sich gebracht habe. Diese Befürworter priesen die spürbare "Kälte" (Distanziertheit) der Inszenierung als ein konsequentes Stilmittel, das vor allem in der karg möbiierten Wohnung der jungen Frau zu bedrückender Wirkung gelange und in Verbindung mit einer als typisch italienisch empfundenen Umsetzung der Mittel zu einer sich einprägenden Handschrift gerate.
Zur Radikalität dieses Stils gehöre auch der Effekt der Aussparung, d.h., daß das Unausgesprochene und Nicht-Gezeigte eine Mitarbeit des Zuschauers zwingend erforderlich mache, in dessen Kopf sich letztlich die dinge zu Ende zu spielen hätten. Diesem Zweck diene auch die gelungene Szenerie, die einen fast geschlossenen Zusammenhang zwischen der erwähnten Wohnung und der benachbarten, nur durch ein Dach getrennten Schule herstelle, in der der Primaner seine Reifeprüfung im doppelten Sinn dieses Wortes besteht.
Die festgestellten ästhetischen Qualitäten der Inszenierung und das überzeugende, auch darstellerische Talent der Hauptakteurin gaben den Ausschlag für die Erteilung eines Prädikats.