Leben und leben lassen(Teil 1)
Jurybegründung
Der Hauptausschuss hat dem Film mit 5:1 Stimmen das Prädikat "wertvoll" erteilt.Er konnte isch der Wiederspruchsbegründung nicht verschließen, weil nach seinem Urteil die Zielgruppe des Films (soweit dies überhaupt erheblich ist) deutlich erkennbar ist. Er schließt sich dem Urteil des Bewertungsausschusses, der die positiven Momente des Film sbereits hervorgehoben hat, im wesentlichen an. Die exakte Beobachtung der Kinder, die Veranschaulichung bestimmter Situationen im Straßenverkehr, der Umgang zwischen Kindern und Erwachsenen, die damit deutlich werdende Führung der Darsteller sowie der Informationsgehalt im Blick auf kindliches Welterleben und Verhalten rechtfertigen das Prädikat trotz gelegentlicher Lönger und Wiederholungen, die allerdings im Blick auf die Zielsetzung des Films ebenfalls gerechtfertigt sein mögen.
Filminfos
Gattung: | Kurzfilm; Kulturfilm |
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Regie: | Roland Schraut; Jochen Meusel |
Drehbuch: | Hans-Horst Rosacker |
Kamera: | Jochen Meusel; Roland Schraut |
Schnitt: | Roland Schraut |
Länge: | 17 Minuten |
Jury-Begründung
Der Hauptausschuss hat dem Film mit 5:1 Stimmen das Prädikat "wertvoll" erteilt.Er konnte isch der Wiederspruchsbegründung nicht verschließen, weil nach seinem Urteil die Zielgruppe des Films (soweit dies überhaupt erheblich ist) deutlich erkennbar ist. Er schließt sich dem Urteil des Bewertungsausschusses, der die positiven Momente des Film sbereits hervorgehoben hat, im wesentlichen an. Die exakte Beobachtung der Kinder, die Veranschaulichung bestimmter Situationen im Straßenverkehr, der Umgang zwischen Kindern und Erwachsenen, die damit deutlich werdende Führung der Darsteller sowie der Informationsgehalt im Blick auf kindliches Welterleben und Verhalten rechtfertigen das Prädikat trotz gelegentlicher Lönger und Wiederholungen, die allerdings im Blick auf die Zielsetzung des Films ebenfalls gerechtfertigt sein mögen.