Hur und heilig

1984

Jurybegründung

Der Bewertungsausschuss hat mit 2:1 Stimmen das Prädikat " Wertvoll" erteilt.

Die Erteilung des Prädikats erfolgte nach langer Diskussion unter erheblichen Vorbehalten. Zwar muss ( doch war auch dies nicht unbestritten) anerkannt werden, dass dem Film ein durchgehender Gestaltungswille anzumerken ist, der sich im stilistischen Eigentümlichkeiten realisiert. Doch ist Lezten Endes nicht auszumachen, welche inhaltlichen Momente oder Ziele diesen Stil motivieren.

Dementsprechend lassen sich Elemente des Grotesken, der Parodie, der Expressivität, des nach-Expressionistischen, der Provokation, des Bürgerschrecks, des Spielerischen sehr wohl in diesem Film erkennen, doch bleibt, gerade wenn dies konstatiert wird, kein einheitlicher Stil bzw Stilwille als Gestaltungsprinzip durchgehend charakteristisch. Und über weite Strecken ist schließlich eine gestalterische Ironie bemerkbar, die in der Überspitzung einzelner Charakteristika sie selbst wieder in Frage stellt und aufhebt, was sich beispielhaft etwa in den einzelnen Rollen und ihrer Gestaltung belegen ließe.

Angesichts derartiger Verstehens- und Interpretationsschwierigkeiten musste sich der Ausschuss ( wenn auch, wie gesagt, mit großen Bedenken) darauf verständigen, wieweit einem Film Unverständlichkeit zugestanden werden muss, auch wenn die Verfahrensgrundsätze der FBW die Nachvollziehbarkeit seiner seiner Gestaltungsziele prinzipiell vorraussetzen. Da jedenfalls in der Ausstattung, in der ( wie bereits angemerkt) Rollengestaltung, in Licht- und Farbdramaturgie, in der Handlungsabfolge und - gestaltung konsequente Prinzipien nicht zu bestreiten sind, hat sich der Ausschuss zu einem Prädikat entschieden. Allerdings war gerade unter den angeführten Gesichtspunkten die deutliche Diskrepanz zwischen Innen- und Außenaufnahmen der Prädikatserteilung nicht förderlich.
Prädikat wertvoll

Filminfos

Jury-Begründung

Prädikat wertvoll

Der Bewertungsausschuss hat mit 2:1 Stimmen das Prädikat " Wertvoll" erteilt.
Die Erteilung des Prädikats erfolgte nach langer Diskussion unter erheblichen Vorbehalten. Zwar muss ( doch war auch dies nicht unbestritten) anerkannt werden, dass dem Film ein durchgehender Gestaltungswille anzumerken ist, der sich im stilistischen Eigentümlichkeiten realisiert. Doch ist Lezten Endes nicht auszumachen, welche inhaltlichen Momente oder Ziele diesen Stil motivieren.
Dementsprechend lassen sich Elemente des Grotesken, der Parodie, der Expressivität, des nach-Expressionistischen, der Provokation, des Bürgerschrecks, des Spielerischen sehr wohl in diesem Film erkennen, doch bleibt, gerade wenn dies konstatiert wird, kein einheitlicher Stil bzw Stilwille als Gestaltungsprinzip durchgehend charakteristisch. Und über weite Strecken ist schließlich eine gestalterische Ironie bemerkbar, die in der Überspitzung einzelner Charakteristika sie selbst wieder in Frage stellt und aufhebt, was sich beispielhaft etwa in den einzelnen Rollen und ihrer Gestaltung belegen ließe.
Angesichts derartiger Verstehens- und Interpretationsschwierigkeiten musste sich der Ausschuss ( wenn auch, wie gesagt, mit großen Bedenken) darauf verständigen, wieweit einem Film Unverständlichkeit zugestanden werden muss, auch wenn die Verfahrensgrundsätze der FBW die Nachvollziehbarkeit seiner seiner Gestaltungsziele prinzipiell vorraussetzen. Da jedenfalls in der Ausstattung, in der ( wie bereits angemerkt) Rollengestaltung, in Licht- und Farbdramaturgie, in der Handlungsabfolge und - gestaltung konsequente Prinzipien nicht zu bestreiten sind, hat sich der Ausschuss zu einem Prädikat entschieden. Allerdings war gerade unter den angeführten Gesichtspunkten die deutliche Diskrepanz zwischen Innen- und Außenaufnahmen der Prädikatserteilung nicht förderlich.