Jurybegründung
Nach der Feststellung, daß es sich bei dem Film um eine wesentlich geänderte Fassung des unter Prüf-Nr.18 559 sowohl durch den Bewertungs- wie auch den Hauptausschuß für eine Prädikatisierung abgelehnten Films handelt, hat der Bewertungsausschuß in einer ausfühlrlichen Diskussion seine Entscheidung folgendermaßen begründet: Der Film sei ein Kinostück, dem in seinen einzelnen Szenen und Sequenzen cineastische Qualitäten eignen. Zwar sei die Stringenz der Handlung und der Gestaltung, sofern man die üblichen Gattungskategorien heranziehe, nicht unbedingt gegeben, doch sei der Film erkennbar daran nicht in erster Linie interessiert, versuche vielmehr, die attraktiven Elemente und solch unterschiedlicher Genres wie Kriminalfilm, Mysteryfilm, Zeit- und Gesellschaftskritik miteinander zu verbinden und darüber hinaus Showeffekten erheblichen Raum zu geben. Auch wenn man immer wieder versucht sei, den Film auf Typologie einer Gattung zu reduzieren, erweise er gerade in dieser widersprüchlichen Vielfalt seine Qualitäten. Dies gelte auch für die Besetzung der Rollen, die nicht von besonderem Interesse an der Führung der Darsteller und Gestaltung der Charaktere zeuge, vielmehr beweise, daß hier vor allem Typen gut ausgewählt und entsprechend ihren Eigenarten gut eingesetzt seien.